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   BFH, 22.10.2002 - VII R 53/02   

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https://dejure.org/2002,13908
BFH, 22.10.2002 - VII R 53/02 (https://dejure.org/2002,13908)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2002 - VII R 53/02 (https://dejure.org/2002,13908)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - VII R 53/02 (https://dejure.org/2002,13908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Finanzamt - Fehlverhalten eines Behördenmitarbeiters - Einspruch gegen Haftungsbescheid für Steuerrückstände einer GmbH

  • Judicialis

    AO 1977 § 110 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BFH, 22.10.2002 - VII R 53/02
    Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebiete eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfG-Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 1 BvR 830/00, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2000, 1163).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BFH, 22.10.2002 - VII R 53/02
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die o.g. Entscheidung in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde aufgehoben und entschieden, dass die angegriffene Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) den Beschwerdeführer in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) verletzt (BVerfG-Beschluss vom 2.9.2002 1 BvR 476/01).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99

    Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde

    Auszug aus BFH, 22.10.2002 - VII R 53/02
    Die Revision des FA führte zur Klageabweisung (Senatsurteil vom 19. Dezember 2000 VII R 7/99, BFHE 193, 515, BStBl II 2001, 158).
  • BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97

    Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten

    Auszug aus BFH, 22.10.2002 - VII R 53/02
    Habe die unzuständige Behörde die Übermittlung schuldhaft verzögert oder überhaupt unterlassen, komme im Falle willkürlichen, offenkundig nachlässigen und nachgewiesenen Fehlverhaltens der Behörde auch nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (Hinweis auf den Beschluss des BFH vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146).
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im

    bb) Nach der Rechtsprechung des BVerfG gebietet die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. dazu den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835 mit Verweis auf BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 , den Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 23. Juni 2000 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163 und den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, NVwZ 2001, 1392; vgl. auch das dem in BStBl II 2002, 835 veröffentlichten Beschluss des BVerfG vorgehende Urteil des VII. BFH-Senats vom 19. Dezember 2000 VII R 7/99, BStBl II 2001, 158 und das diesem Beschluss nachfolgende Urteil des VII. BFH-Senats vom 22. Oktober 2002 VII R 53/02, juris).

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die dem Bürger den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 und BVerfG in BStBl II 2002, 835).bb) Nach der Rechtsprechung des BVerfG gebietet die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. dazu den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835 mit Verweis auf BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 , den Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 23. Juni 2000 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163 und den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, NVwZ 2001, 1392; vgl. auch das dem in BStBl II 2002, 835 veröffentlichten Beschluss des BVerfG vorgehende Urteil des VII. BFH-Senats vom 19. Dezember 2000 VII R 7/99, BStBl II 2001, 158 und das diesem Beschluss nachfolgende Urteil des VII. BFH-Senats vom 22. Oktober 2002 VII R 53/02, juris).

  • BFH, 22.08.2023 - VIII B 76/22

    Zu den Anforderungen an die Weiterleitung eines Irrläuferschreibens durch das

    Es besteht für das angegangene Finanzamt aber keine Pflicht zur sofortigen Prüfung und Weiterleitung noch am Tage des Eingangs des Schriftsatzes oder zu einer beschleunigten Weiterleitung (grundlegend Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.; vom 02.09.2002 - 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835, unter II.1.a und 1.b; nachgehend BFH-Urteil vom 22.10.2002 - VII R 53/02, juris; BFH-Beschlüsse vom 27.10.2004 - XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563; vom 15.01.2009 - XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778, unter 2.a und b [Rz 5, 6]; vom 28.06.2012 - XI B 44/12, Rz 17; vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 46, 47).
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